Schon 2011 wurde das Urteil gefällt. Jetzt entschied das Berufungsgericht in Turin, Italien, erneut, dass ein mittlerweile 2,5 Jahre altes Mädchen nicht zu seinen Eltern, 71 und 59 Jahre alt, zurück darf. Diese mussten sich dem Vorwurf stellen, ihre durch künstliche Befruchtung entstandene Tochter könne schon in jungen Jahren zum Waisen werden und davor müsse sie sich eventuell noch um ihre Eltern kümmern.

Auch wies das Kind in ihrer Obhut schwere Vernachlässigungen auf. Mit diesem Gerichtsurteil wird das Mädchen seine leiblichen Eltern wohl nie wieder sehen.
Die Eltern warfen dem Richter vor, alles auf dem Rücken des Kindes auszutragen. Ihre Tochter sei aus Liebe entstanden, schließlich seien sie seit 1990 verheiratet. Damals war die Mutter 36 Jahre alt, konnte aber auf natürlichem Weg nicht schwanger werden. Adoptionsanträge scheiterten, worauf das Paar im Ausland eine künstliche Befruchtung mittels eines Samenspenders vornehmen ließ. Schließlich kam 2010 das gesunde Mädchen zur Welt. Ein Monat später wurde es schon in eine Pflegefamilie gegeben, Nachbarn hatten die Eltern angezeigt, weil sie das Mädchen eine dreiviertel Stunde allein im Auto gelassen hätten. Seitdem ist in Italien eine heiße Debatte um dieses Urteil entbrannt.