Auf dieser Seite möchte ich über ein Thema schreiben, was für Betroffene schmerzlich ist. Es geht um Trauerzeremonien, Bestattungen und Beerdigungen in Italien, die sich in einigen Abläufen und Handhabungen von Deutschland deutlich unterscheiden. Auch gibt es lokale Unterschiede bei traditionellen Zeremonien, aber im Großen und Ganzen ist der Ablauf in Italien immer gleich, da bestimmte gesetzliche Vorlagen eingehalten werden müssen. In der Regel wird in Italien schneller bestattet als in Deutschland. Wenn der Tod nicht durch äußere Gewalt eintritt, müssen zwischen dem Tod und der Beerdigung mindestens 24 Stunden und höchstens 6 Tage liegen. Der Tod wird in Italien nicht totgeschwiegen, im Gegenteil: Er wird offen begegnet. Er ist Teil des Lebens und wird aus dem Alltag nicht ausgegrenzt.

Engel-Statue am Grab in Staglieno in Genua
Engel-Statue am Grab in Staglieno in Genua

Der Tod zu Hause

Häufig tritt der Tod zu Hause oder bei einem Verwandten ein. Sollte dies so sein, so wird in Italien zunächst der Hausarzt kontaktiert. Dieser stellt dann den Tod fest und füllt ein so genanntes ISTAT-Formular aus, das die Daten des Verstorbenen und die Todesursache enthält.

Sollte der Hausarzt gerade nicht verfügbar sein, so kann jeder andere beliebige Hausarzt kontaktiert werden.

Die Leichenbeschauung

Eine Leichenbeschauung wird in Italien in der Regel eigentlich immer durchgeführt. Mit Hilfe des kontaktierten Hausarztes wird der vom Referenz-ASL benannte Leichenbeschauer kontaktiert. Dieser wird den Verstorbenen nach der 15. Stunde nach dem Todesfall, aber noch innerhalb der 30. Stunde, obduzieren. Daraufhin wird die Sterbeurkunde an die Gemeinde übermittelt.

Die Bestattungsgenehmigung

Ohne Genehmigung kann in Italien nicht bestattet werden. Um eine Bestattungsgenehmigung zu erhalten, muss die Sterbeurkunde innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes beim Standesbeamten der Gemeinde abgegeben bzw. dieser über den Tod informiert werden. Dies ist sehr wichtig. Die Genehmigung erhält man nur auf Antrag. Nachdem der Tod eingetreten ist und die Sterbeurkunde ausgestellt worden ist, kann 24 Stunden nach dem Tod der verstorbenen Person ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden.

Die Beerdigung in Italien

Mit der Beauftragung eines Bestattungsunternehmens zumeist 24 Stunden nach dem Tod der Person wird die Beerdigung geplant, das heißt, es wird der gesamte organisatorische Ablauf bedacht, von der Vorbereitung und Einkleidung des Verstorbenen über das Aufhängen von Trauerplakaten bis hin zur Beerdigung selbst.

In Italien sind Trauerplakate die Regel. Diese hängen in jeder noch so kleinen Gemeinde aus. Auf einem solchen Plakat wird immer der Name und der Beisetzungstermin genannt. Zudem wird der Verstorbene fast immer mit einem Foto abgebildet.

Das Bestattungsinstitut kümmert sich zudem um die Festlegung des Beerdigungstermins, die Kontaktaufnahme mit der kirchlichen Einrichtung (in Italien gängig ist die katholische Kirche) für die Trauerfeier sowie um die Organisation der Beerdigung so wie sie von den Hinterbliebenen und vom Verstorbenen selbst gewünscht ist.

Die katholische Beerdigung

Die katholische Beerdigung ist die am weitesten verbreitete in Italien. Sie wird in der Kirche von einem Priester zelebriert.

Der katholische Ritus (rito cattolico) wird dabei in drei Teile gegliedert:

  • Die Totenwache: Die Totenwache (veglia funebre, contemplazione) kann im Haus des Verstorbenen, beim Bestattungsinstitut oder aber auch im Krankenhaus stattfinden. Der Sarg ist in der Regel offen, sodass der Tote in seiner Kleidung vor den Angehörigen liegt. Es werden von den Anwesenden verschiedene Gebete mit einem Rosenkranz gesprochen. Die Totenwache kann sich über mehrere Tage erstrecken. Dabei wird der Verstorbene von den Angehörigen mehrmals besucht. Dieser Ritus steht im Zusammenhang mit dem Tod Jesu, bei dem vor dessen Auferstehung eine Totenwache abgehalten wurde.
  • Die Beerdigungszeremonie: Es wird in der katholischen Kirche eine Messe (esequie) abgehalten, bei der der Priester den Sarg mit dem Verstorbenen mit Weihwasser und Weihrauch segnet. Hier kann der Sarg offen aber auch geschlossen sein. Es ist auch möglich, dass Angehörige neben dem Priester etwas vorlesen, vortragen und an den Verstorbenen mit eigenen Worten gedenken.
  • Die Beerdigung: Die Beerdigung (sepoltura) findet auf dem Friedhof statt. Das Bestattungsunternehmen oder auch Angehörige überführen den Sarg zum Grab oder zur Kapelle (pio officio della sepoltura), wo er nochmals aufgebahrt wird, bis das Grab gestellt wird. Viele Personen wählen auch eine Einäscherung. Hierbei wird die Urne mit den Überresten vom Krematorium abgeholt und dann entweder zu Hause versiegelt aufbewahrt, auf dem Friedhof im Urnengrab hinterlegt oder aber werden die Überreste auf See, auf dem Land und an gesetzlich zugelassenen Stellen nach vorheriger Genehmigung verstreut. Nicht möglich ist das Verstreuen der Asche an nicht gesetzlich vorgeschriebenen Stellen. Auch darf die Urne nicht ohne Genehmigung geöffnet werden.

Leichenschmaus

In Italien ist ein Leichenschmaus nicht gängig. In manchen Teilen Italiens wird ein Buffett nach der Beerdigung angeboten, jedoch hat sich dieser Brauch, der in Deutschland typisch ist, in Italien bisher nicht durchgesetzt.

Tod im Krankenhaus

Anders verhält es sich, wenn der Tod in einem Krankenhaus stattfand. Der Verstorbene verbleibt in der Regel für zwei Stunden in der Abteilung, in der der Tod eingetreten ist. Dort wird Arzt den Tod unter Angabe von Datum und Uhrzeit feststellen. Für die Bescheinigung wird entweder ein Thanatogramm durchgeführt, sprich ein Elektrokardiogramm, das mindestens 20 Minuten lang fortgesetzt wird, um jegliche Herztätigkeit auszuschließen oder der Verstorbene bleibt mindestens weitere 15 Stunden in der Abteilung. Laut italienischem Gesetz ist es in dieser Zeit, sprich vom Eintreten des Todes bis zur Ausstellung der Sterbeurkunde für Angehörige und auch für Bestatter verboten, den Leichnam zu berühren oder zu bewegen. Es kann jedoch bereits jetzt Abschied genommen werden. Allerdings liegt es hierbei im Ermessen des Krankenhauspersonals, ob Hinterbliebene in der Nähe des Verstorbenen bleiben dürfen.

Einrichtung der Leichenhalle

Nach Ablauf von 24 Stunden nach Feststellung des Todes wird der Leichnam in eine Leichenhalle überführt, wo er weiterhin stets unter Beobachtung bleibt, aber Angehörige diesen später in einem Trauerraum, besuchen können. In dieser Zeit wird in der Regel von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut beauftragt. Ärzte, Pfleger und Krankenschwester dürfen laut italienischem Gesetz kein Bestattungsunternehmen vorschlagen.

Abschied am offenen Sarg

In der Regel stellen Krankenhäuser in Italien spezielle Räume zur Verfügung, die als Trauerraum fungieren können. Dieser kann mit Blumen geschmückt werden. Es kann auch ein Unterschriftenbuch ausgelegt werden. In diesem Raum wird der Leichnam aufbewahrt. Hinterbliebene können sich innerhalb der Besuchszeiten von der Person verabschieden. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Abschied genommen wird. Es kann sich um eine Stunde handelt, es kann aber auch den ganzen Tag Abschied genommen werden, mehrere Tage hintereinander, bis zur Beerdigung. Der Abschied erfolgt in Italien zumeist am offenen Sarg. Es kann auch zuhause Abschied genommen werden. Dazu muss der Leichnam überführt werden, was aber eine Genehmigung braucht. In der Regel wird dies das Bestattungsunternehmen durchführen.

Das Grab in Italien

Italien hat eine ausgeprägte Friedhofskultur. In der Regel sind Friedhöfe nicht in einer Ortschaft anzutreffen. Sie liegen außerhalb und isoliert, ganz nach der Tradition des Alten Roms. Typisch sind monumentale Grabbauten, Schiebegräber, Kolumbarien und Reihengräber. In Kolumbarien werden Urnen in kleinen Fächern abgestellt, die übereinander angeordnet sind. Schiebegräber, die ähnlich aussehen und ebenso übereinander angeordnet sind, sind für Särge ausgelegt. Beiden gemein ist, dass der Gestaltungsraum begrenzt ist. Es gibt eine Tafel, auf die ein Bild des Verstorbenen angebracht und das Geburts- sowie das Todesjahr eingemeißelt sind. Zudem existiert eine Fassung für ein kleines Blumengesteck, eine Kerze oder ein Heiligenbild. Die auch in Deutschland typischerweise vertretenen Reihengräber sind auch in Italien vertreten, nur dass in Italien auf dem Grabstein ebenso ein Foto des Verstorbenen angebracht ist. Es finden sich überwiegend helle Grabsteine und Tafeln. Wer es sich leisten kann, lässt seine Verstorbene in einer Gruft ruhen oder verleiht dem Grab durch das Zufügen großer Skulpturen eine gewissen Aura und Eleganz. Besonders beliebt sind dabei Engel und naturgetreue Plastiken des Verstorbenen.

Grab am Ortasee mit Gras bewachsen
Grab am Ortasee mit Gras bewachsen
Gruft in Staglieno in Genua
Gruft in Staglieno in Genua
Reihengräber am Ortasee
Reihengräber am Ortasee
Reihengräber in Genua
Reihengräber in Genua
lebenstreue Plastiken in Staglieno
lebenstreue Plastiken in Staglieno
Schiebegräber in Genua
Schiebegräber in Genua
Statuen und Plastiken in Staglieno
Statuen und Plastiken in Staglieno
Skulpturen und Plastiken in Staglieno
Skulpturen und Plastiken in Staglieno
Kolumbarien in Genua
Kolumbarien in Genua
Reihengräber am Lago d'Orta
Reihengräber am Lago d’Orta
Kolumbarien mit viel Blumenschmuck in Genua
Kolumbarien mit viel Blumenschmuck in Genua
Grab mit Hauswurz bewachsen in den Langhe
Grab mit Hauswurz bewachsen in den Langhe

Kosten der Beerdigung in Italien

Die Kosten einer Beerdigung in Italien belaufen sich größtenteils zwischen 1.750 Euro und 3.200 Euro, können aber auch zwischen 4.000 und 5.000 Euro liegen, je nachdem, welche Zeremonien und welcher Sarg gewünscht sind. Meist ist eine Einäscherung und eine anschließende Verstreuung in der Natur günstiger. Die Kosten liegen dabei zwischen 700 und 900 Euro.

Nach der Beerdigung

Nach der Beerdigung sind etliche bürokratische Angelegenheiten zu erledigen wie die Rückgabe des Personalausweises (carta d’identità) an die Gemeinde, die Rückgabe des Reisepasses, des Waffenscheins an die Questura (Polizeipräsidium) und des Führerscheins an die Straßenverkehrsbehörde. Die Gesundheitskarte muss hingegen nicht zurückgegeben werden, muss aber abgemeldet werden.

Die Rente ändern

Bei der zuständigen INPS-Zweigstelle muss der Tod der verstorbenen Person gemeldet werden. Entweder die Rente wird beendet oder in eine Hinterbliebenenrente geändert. Dabei gibt es in Italien grundsätzlich zwei Arten von Hinterbliebenenrenten:

  1. die Hinterbliebenenrente (pensione di reversibilità): diese wird gezahlt, wenn die verstorbene Person bereits die Altersrente bezogen hat
  2. die indirekte Rente (pensione indiretta): der Verstorbene hatte noch keine Rente bezogen, aber in diese eingezahlt

Die Hinterbliebenenrente entspricht immer einem prozentualen Anteil an der Rente des Verstorbenen je nach Familienstatus. 60 % der Rente erhalten Ehegatten, 20 % jedes Kind bei Anwesenheit des Ehegatten, 40 % jedes Kind ohne Anwesenheit des Ehegatten, 15 % jedes Eltern- und Geschwisterteils. Die Hinterbliebenenrente darf nicht weniger als 60 % und nicht mehr als 100 % der dem Verstorbenen gezahlten oder zustehenden Rente betragen. Die indirekte Rente wird dann gewährt, wenn der Versicherte (Verstorbene) 15 Versicherungs- und Beitragsjahre aufweisen kann oder aber 5 Versicherungs- und Beitragsjahre hat, davon aber mindestens 3 Jahre in den letzten fünf Jahren vor dem Todestag, eingezahlt wurden.

Das Fahrzeug abmelden

Nach der Beerdigung ist es in Italien notwendig, das Fahrzeug ab- oder auf einen neuen Halter umzumelden. Eine Stilllegung eines Kraftfahrzeugs muss beantragt werden. Dazu ist die Sterbeurkunde notwendig.

Kündigung der Versorgungsunternehmen

Ebenso darf nach der Beerdigung in Italien nicht vergessen werden, die Versorgungsunternehmen vom Tod der Person zu informieren. Es muss allen Versorgungsunternehmen entweder die Beendigung der Versorgung oder aber der neue Inhaber mitgeteilt werden.

Bankkonten werden eingefroren

Das Konto der verstorbenen Person wird automatisch solange eingefroren, bis die Erbschaft geklärt ist.

Die Erbschaftserklärung

Die Erbschaftserklärung ist immer dann obligatorisch, wenn die verstorbene Person Immobilien oder dingliche Rechte hinterlassen hat. Die Erbschaftserklärung muss innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Erbfalls unter Verwendung des entsprechenden Formulars (Muster 4) erstellt werden. Der Erbfall tritt gewöhnlich mit dem Todestag des Steuerpflichtigen ein. Das Formular (Muster 4) ist bei jedem Finanzamt der Wohnsitzgemeinde oder auf der Website www.agenziaentrate.gov.it erhältlich.

Steuerlicher Aspekt

In der italienischen Einkommensteuererklärung ist ein Steuerabzug von 19 % auf den Gesamtbetrag der Beerdigung möglich, höchstens aber 1549,37 € und zwar für das Jahr, das auf das Jahr der Aufwendungen für die Beerdigung in Italien folgt. Der Steuerabzug kann zu den Aufwendungen für die Kranken- oder Personenversicherung hinzugerechnet werden, unabhängig davon, ob der verstorbene Familienangehörige unterhaltsberechtigt war oder nicht. Es haben der Ehegatte (auch rechtlich getrennt), die ehelichen oder adoptierten Kinder, die Eltern, die Enkelkinder, Schwiegertöchter und Schwiegersöhne, Geschwister, Großeltern, Schwiegermutter und Schwiegervater Anspruch auf einen Steuerabzug.