In Italien wurde am 18.09.2023 eine neue Straßenverkehrsordnung verkündet. Die Bußgelder in Italien steigen drastisch an. So sollen Autofahrer, die ein Handy am Steuer benutzen bis zu 1.697 Euro Strafe zahlen. Zudem soll der Führerschein entzogen werden. Der Ministerrat hat den entsprechenden Gesetzesentwurf „Interventionen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit und Delegation zur Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung“ bereits angenommen.

Polizeikontrolle in Italien in Rom
Polizeikontrolle in Italien in Rom

Hilfreiche Artikel

Gesetz soll bis zum Herbst 2023 verabschiedet werden

Ziel der Regierung ist es, das Gesetz bis zum Herbst 2023 zu verabschieden. Bis zur Verabschiedung sind die neuen Bußgelder in Italien und Verkehrsregeln noch nicht in Kraft und können nochmals geändert werden. Die neue italienische Straßenverkehrsordnung betrifft insbesondere strengere Regeln für die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer, Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer.

Bußgeld für das Telefonieren am Steuer

Die Vorschriften für das Telefonieren am Steuer ohne die Nutzung einer Freisprechanlage werden drastisch verschärft. Die neuen Vorschriften sehen folgende Bußgelder vor:

  • 422 bis 1.697 Euro zuzüglich Führerscheinentzug von fünfzehn Tagen bis zwei Monaten ab dem ersten Verstoß
  • im Wiederholungsfall wird zusätzlich ein Betrag von 644 bis 2.588 Euro fällig, der Führerschein wird bis zu drei Monaten entzogen, es gibt 8 Punkte beim ersten Verstoß und 10 Punkte beim zweiten Verstoß

Führerscheinentzug bei gefährlichem Fahren

Wer eine gefährliche Fahrweise an den Tag legt, in falscher Richtung auf die Autobahn fährt oder eine rote Ampel überfährt, der muss künftig seinen Führerschein abgeben.

Führerscheinentzug bei Trunkenheit oder Drogen

Für betrunkene oder unter Drogeneinfluss am Steuer sitzende Autofahrer werden die Regeln erheblich verschärft. Ihnen droht der Entzug des Führerscheins für bis zu drei Jahre. Bei Wiederholungstätern wird der zulässige Blutalkoholspiegel auf 0 g/l gesenkt, für alle anderen liegt die Grenze bei 0,5 g/l.

Wer bereits wegen schwerster Verstöße gemäß Artikel 186 der Straßenverkehrsordnung verurteilt wurde, sprich mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,8 Gramm pro Liter erwischt wurde, erhält den Code „68 – kein Alkohol“ in seinen Führerschein eingetragen. Dies sieht eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2006 vor. Sofern die Verstöße innerhalb von zwei Jahren (bei einer Verurteilung wegen eines Blutalkoholspiegels zwischen 0,8 und 1,5 Gramm) oder drei Jahren (bei einem Blutalkoholspiegel von mehr als 1,5 Gramm) nicht wiederholt wurden, wird der Aufkleber nach einer Überprüfung des Führerscheins wieder entfernt.

Für Wiederholungstäter wird es eine „Akoholsperre“ geben, ein sogenanntes Alcol-lock, ein System, was auf eigene Kosten in das Auto eingebaut werden muss. Dieses schaltet den Motor ab, wenn es einen Blutalkoholspiegel über Null feststellt.

Lebenslanger Führerscheinentzug

Ein lebenslanger Entzug des Führerscheins wird bei schwerwiegenden Verstößen durchgeführt. Dazu gehört die Flucht nach einem Verkehrsunfall.

Bußgelder bei zu schnellem Fahren

Die Bußgelder bei zu schnellem Fahren reichen künftig bis zu 1.400 Euro. Auf italienischen Straßen wird weiterhin die Höchstgeschwindigkeit 130 km/h auf Autobahnen und 110 km/h auf Schnellstraßen und Landstraßen gelten.

Übersicht der Bußgelder bei zu schnellem Fahren

GeschwindigkeitsüberschreitungBußgeld
bis zu 10 km/h41 – 168 Euro
von 10 bis 40 km/h168 – 674 Euro
von 40 bis 60 km/h527 – 2.108 Euro
über 60 km/h821 – 3.287 Euro

Die Bußgelder in Italien für zu schnelles Fahren erhöhen sich um ein Drittel, wenn es sich um einen Verstoß in der Nacht zwischen 22 und 7 Uhr handelt.

Punktabzug im Führerschein

Die Bußgelder gehen mit einem Punktabzug im Führerschein einher, und zwar wie folgt:

  • bei zu schnellem Fahren von 10 bis 40 km/h: 3 Punkte Abzug
  • bei zu schnellem Fahren von 40 bis 60 km/h: 6 Punkte Abzug
  • bei zu schnellem Fahren von über 60 km/h: 10 Punkte Abzug

Fahrjahre werden für Fahranfänger erhöht

Für Fahranfänger wird die Anzahl der vorgeschriebenen Fahrjahre von einem auf drei angehoben. Erst nach drei Jahren dürfen sie sich hinter das Steuer eines großen Autos setzen. Sollte ein Minderjähriger ohne Führerschein, betrunken oder unter Drogeneinfluss beim Autofahren erwischt werden, so darf er künftig erst im Alter von 24 Jahren den Führerschein machen.

Verschärfung für E-Tretroller

In Italien werden mit der neuen Verkehrsordnung auch die Vorschriften für E-Tretroller (E-Scooter) verschärft. Künftig sollen Halter von privaten Rollern eine Versicherung und eine Identifikationsnummer, eine Art Nummernschild, abschließen und anbringen. Es wird eine Helmpflicht geben. Das Fahren auf Vorortstraßen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen über 50 km/h wird verboten wie auch das Fahren mit E-Tretrollern auf Bürgersteigen und Fußgängerinseln.

Mindestabstand zu Radfahrern

Neu wird die Ausweitung von Gebieten mit Radfahrstreifen und die Ausweisung von Fahrradvorrangzonen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern sein. Autofahrer müssen künftig einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten, um einen Radfahrer zu überholen.

Bußgelder für Parken auf Behindertenparkplätzen

Die Bußgelder für das Parken auf Behindertenparkplätzen werden deutlich angehoben. Für Mopeds und Zweiräder wird künftig ein Bußgeld von 165 bis 660 Euro und für andere Fahrzeuge von 330 bis 990 Euro fällig.

Bußgeld für Falschparken

Für das Falschparken sieht die italienische Straßenverkehrsordnung folgende Bußgelder in Italien vor:

  • von 87 bis 344 Euro bei Park- und Halteverbote sowie dem Parken auf Parkplätzen von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • von 41 bis 173 Euro für andere Verbote

Bußgelder für eingeschaltete Klimaanlagen

Insbesondere im Sommer ist die Klimaanlage in einem Auto in Italien unablässig. Viele Autofahrer lassen dabei den Motor laufen, auch wenn sie kurz parken. Dies wird bereits seit 2007 verwaltungsrechtlich geahndet. Gemäß Artikel 157 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, den Motor laufen zu lassen, nur um die Klimaanlage weiterhin zu betätigen. Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von mindestens 223 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 444 Euro.