Wer nach Italien einreisen möchte, und sei auch nur für einen Kurzurlaub, muss aktuell nachfolgende Bestimmungen zur Einreise Italien (Stand 01.01.2024) beachten.

Einreise nach Italien – gültig ab 01.01.2024

Ab 01. Januar 2024 gelten für die Einreise nach Italien folgende Regelungen:

Urlauber mit Wohnsitz in der EU benötigen zur Einreise nach Italien lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass. Der 3G-Nachweis und das Ausfüllen eines Einreiseformulars vor Einreise nach Italien sind nicht mehr nötig. Ungeimpfte und Geimpfte können ohne Coronatest einreisen. Ungeimpfte müssen zudem nicht mehr Quarantäne. Die pandemiebedingten Einreisebeschränkungen entfallen.

Diese Unterlagen benötigten Sie bis 31.05.2022 zur Einreise

  • ein ausgefülltes Online-Formular (PLF) mit QR-Code, der am Flughafen vorgezeigt werden muss. Wer technische Probleme hat, kann auch eine Einreiseerklärung in italienischer Sprache oder auch in Englisch ausfüllen. Allerdings ist die Akzeptanz der Einreiseerklärung an Flughäfen erfahrungsgemäß eingeschränkt.
  • negativer PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder ein Antigentest, nicht älter als 24 Stunden für Ungeimpfte oder nicht vollständig Geimpfte
  • vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, die bereits seit 14 Tagen abgeschlossen ist (diese muss als Digitales COVID-Zertifikat der EU (in Italienisch: certificazione verde COVID-19 oder auch Super Green Pass genannt) bestätigt sein) oder aber alternativ eine durch das Digitale COVID-Zertifikat der EU bescheinigte Genesung von COVID-19
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Für Kinder galten folgende Einreise-Regeln

  • Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Coronatest. Für sie gilt eine Befreiung der Testpflicht.
  • Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorweisen.

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Wo kann man in Italien einen Corona-Test machen?

In Italien gibt es „Impfzentren“, sogenannte Drive-Ins bei Gesundheitsämtern, die einen kostenpflichtigen Corona-Test anbieten. Zudem können Corona-Tests in Apotheken (farmacia) durchgeführt werden, aber auch in privaten Krankenhäusern und an Flughäfen.

Was kosten Corona-Tests in Italien?

Auf der Grundlage der im August 2021 vom für den Notstand zuständigen Kommissar Figliuolo unterzeichneten Vereinbarung geht hervor, dass bis zum 31. März 2022 in Apotheken ein ermäßigter Preis für antigene Abstriche in Höhe von 15 Euro für über 18-Jährige und 8 Euro für unter 18-Jährige festgelegt wurde. Wer einen molekularen Abstrich machen lassen möchte, muss tiefer in die Tasche greifen. Diese kosten für Ausländer ab 60 Euro und können unter anderem von Allgemeinärzten in den Drive-Ins der örtlichen Gesundheitsbehörden verschrieben werden. Auch private Gesundheitszentren und Krankenhäuser wie Gruppo San Donato bieten mittlerweile kostenpflichtige Tests an, aber auch Teststationen an den Flughäfen.

Einreise nach Italien – gültig bis 31.01.2022

Die italienische Regierung hat zur Einreise nach Italien folgende Regelungen festgesetzt:

Einreise-Regeln für Geimpfte und Genesene

  1. vor Einreise muss ein Online-Formular (PLF) ausgefüllt werden. Dieses enthält einen QR-Code, der entweder ausgedruckt werden kann oder aber auch via Smartphone vorgezeigt werden kann. Wer technische Probleme hat, kann auch eine Einreiseerklärung in italienischer Sprache oder auch in Englisch ausfüllen. Allerdings ist die Akzeptanz der Einreiseerklärung an Flughäfen erfahrungsgemäß eingeschränkt.
  2. Es muss ein negativer PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder einen Antigentest, nicht älter als 24 Stunden (auch für vollständig Geimpfte!) vorgezeigt werden.
  3. Zudem muss eine vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, die bereits seit 14 Tagen abgeschlossen ist (diese muss als Digitales COVID-Zertifikat der EU (certificazione verde COVID-19 oder auch Super Green Pass) bestätigt sein) oder aber eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19 ebenso durch das Digitale COVID-Zertifikat der EU bescheinigt, vorgezeigt werden.
  4. Es muss bei Einreise nach Italien der gültige Personalausweis oder der Reisepass vorgezeigt werden, bei Flug zudem der Boarding-Pass.


Einreise-Regeln für Ungeimpfte

  1. Es muss ein negativer PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden nachgewiesen werden
  2. Vor der Einreise nach Italien muss das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) ausgefüllt werden.
  3. Wer weder geimpft noch genesen ist, sondern nur über einen negativen Antigen- oder PCR-Test verfügt, muss zusätzlich 5 Tage nach Einreise in Quarantäne.
  4. Nach der 5-tägigen Quarantäne muss ein erneuter Covid-19 Test (Molekular- oder Antigentest) durchgeführt werden.

Einreise-Regeln für Kinder

  1. Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Coronatest machen. Sie sind von der Testpflicht befreit.
  2. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorweisen.
  3. Kinder bis 17 Jahren, die mit einem Elternteil reisen und dieser von der Isolationspflicht durch eine Impf- oder Genesungsbescheinigung befreit ist, sind ebenfalls von der Isolationspflicht befreit.

Italien Einreise mit Reisebus und Bahn

Bei Einreise mit dem Reisebus und der Bahn wird ebenso der Green Pass (Grüne Pass) benötigt. Zusätzlich ist ein Online-Formular (PLF) vor Einreise auszufüllen.

Wann kann man einen Super Green Pass zur Einreise nach Italien erhalten?

Einen Super Green Pass erhält man, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Sie haben einen kompletten Impfzyklus erhalten (gültig 9 Monate)
  • Sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten (gültig für 9 Monate)
  • Sie sind von Covid-19 genesen (gültig für 6 Monate)

Wichtig: Es müssen nach der letzten Impfung 15 Tage verstrichen sein.

Hier benötigen Sie in Italien den Super Green Pass

  • für den Check in Ihrer Unterkunft
  • um in Restaurants, Bars und sonstigen Lokalen speisen und trinken zu dürfen
  • um den Skilift zu benutzen
  • um ins Theater, in Museen, Kinos und Konzerten zu gehen
  • um in Berghütten und Jugendherbergen schlafen zu dürfen
  • um die öffentlichen Verkehrsmittel in Italien nutzen zu dürfen
  • um in Stadien und in Sportanlagen eingelassen zu werden
  • um Schwimmbäder, Umkleidekabinen, Fitnessräume, Thermalbäder, Spa, Wellness- und Massagebereiche nutzen zu dürfen
  • um an öffentliche und religiöse Feiern und Zeremonien teilnehmen zu dürfen
  • um in Themenparks, Wasserparks und Spiel- und Spaßlandschaften Zutritt zu erhalten

Einreise Italien: Was ist der Unterschied zwischen Super Green Pass und Green Pass Base?

In Italien wird aktuell nach dem Super Green Pass (Green Pass rafforzato) und dem Green Pass Base (Green Pass base) gefragt. Der Super Green Pass ist nichts anderes als die Impf- bzw. Genesungsbescheinigung, die als Digitales COVID-Zertifikat der EU ausgegeben wird, sprich als QR-Code im Smartphone oder als zweiblättriger gedruckter QR-Code.

Wer nicht genesen und auch nicht oder nur unvollständig geimpft ist, aber über einen negativen Coronatest verfügt (Antigen- oder PCR-Test), der verfügt somit über den Green Pass Base.

Wichtiges nach der Italieneinreise

Alle Tätigkeiten, die mit einem Green Pass Base, einem Super Green Pass oder ohne Green Pass getätigt werden können, hat die italienische Regierung in einer Tabelle als PDF (gültig bis 15.01.2022) zusammengefasst.