Wenn Unternehmen in Italien Krisenzeiten durchleben, können sie Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Die Kurzarbeit in Italien wird durch die cassa integrazione geregelt und vom INPS  oder INPGI finanziert. Sie kann zusammen mit dem INPS bzw. INPGI in Deutschland mit der Bundesagentur für Arbeit im weiteren Sinne verglichen werden.

Relaunch-Dekret 2021

Mit dem Relaunch-Dekret wurde die Möglichkeit geschaffen, Lohnkostenvorschüsse in Höhe von 40 Prozent für Arbeitnehmer in der  Cassa Integrazione Guadagni Ordinaria (CIGO) und der Cassa Integrazione Guadagni in Deroga (CIGD) zu tätigen. Die Lohnkostenzuschüsse sollen innerhalb von 15 Tagen ausgezahlt werden. 

Bei der Cassa Integrazione in Deroga muss der Antrag direkt beim INPS gestellt werden. Seit dem 18. Juni 2020 können Arbeitgeber weitere Zeiträume für Kurzarbeit bis zu einer Höchstdauer von 14 Wochen stellen, ganz unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des gesamten genehmigten Zeitraums. 

Wichtig: Der Vorschuss wird direkt vom INPS an die Arbeitnehmer gezahlt!

Wie funktioniert die Kurzarbeit in Italien?

Innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Kurzarbeiterantrags veranlasst das INPS die Auszahlung des Vorschusses in Höhe von 40 % der genehmigten Arbeitsstunden für den gesamten Zeitraum, der von der beantragten und genehmigten Lohnintegrationsbehandlung abgedeckt wird.  

Möchte der Arbeitgeber den Restbetrag ausgezahlt haben, so muss er dem INPS das Formular SR 41 übermitteln und zwar innerhalb des Monats nach Ablauf des Zeitraums, für den die Lohnzulage bewilligt wurde. Falls später, dann innerhalb von 30 Tagen nach Annahme der Bewilligungsmaßnahme. 

» Antrag auf Kurzarbeit in Italien (Weiterleitung auf INPS)

Wirtschaftsdekret 18 vom 17. März 2020

Die italienische Regierung hat den Zugang zur cassa integrazione auch für kleinere Unternehmen mit dem Wirtschaftsdekret Nr. 18 vom 17. März 2020 wegen des Coronavirus erweitert. So soll sichergestellt werden, dass die Gehälter der Angestellten trotz der Corona-Krise geleistet werden können. Insgesamt wurde das Antragsverfahren vereinfacht.

Insgesamt wurde CIGO stark vereinfacht. CIGD gilt nun auch für kleine Unternehmen. Die Zahlung des Kurzarbeitergelds in Höhe von 80 % des Gehalts erfolgt direkt durch INPS.

CIG – Cassa Integrazione Guadagni

Die cassa integrazione guardagni (CIG) ist ein sozialer Ausgleich für Unternehmen, die von bestimmten Krisen heimgesucht worden sind. CIG steht dabei für Kurzarbeitergeld, welches Arbeitnehmern einen Teil des Gehalts garantiert. Das Kurzarbeitergeld ist vom Arbeitslosengeld (l’indennità di disoccupazione) zu unterscheiden, da es nicht wegen eines unfreiwilligen Ausscheidens aus dem Unternehmen gezahlt wird, sondern noch während des Beschäftigungsverhältnisses. CIG wird vom INPS (l’Istituto Nazionale della Previdenza Sociale ), dem staatlichen Institut der Sozialen Fürsorge, gezahlt.

Es gibt drei Arten von Kurzarbeit in Italien:

  • CIGO – cassa integrazione ordinaria (gewöhnlich)
  • CIGS – cassa integrazione straordinaria (außergewöhnlich)
  • CIGD – cassa integrazione in deroga (abweichend)

Kurzarbeit in Italien: Zeiträume

Mit dem Beschäftigungsgesetz wurden Zeiträume und Fristen der CIG-Typen geschaffen. So gelten für CIGO und CIGS höchtens eine 36-monatige Bezugsdauer pro Produktionseinheit in einem Fünfjahreszeitraum. Sofern der Arbeitnehmer mindestens 90 Arbeitstage bei dem jeweiligen Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt in der Produktionseinheit gearbeitet hat, an dem der Arbeitgeber beim INPS einen Antrag auf Kurzarbeit stellt, so kann dieses gezahlt werden.

CIGO – cassa integrazione ordinaria

CIGO tritt dann ein, wenn die Krise im Unternehmen weder vom Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer verschuldet wird. Vielmehr liegen der Unternehmenskrise bestimmte Marktsituationen, Umweltkatastrophen, -schäden oder sonstige außenstehende, nicht selbst abwendbare Ereignisse zugrunde.

Dem Arbeitnehmer werden 80 % seines Gehalts gezahlt. Zugrunde gelegt werden die Arbeitsstunden laut Arbeits- oder Tarifvertrag sowie die jährlichen Zulagen. Eine Antragstellung erfolgt über dem zuständigen INPS. Die Auszahlung erfolgt längstens bis zu 3 Monaten, kann aber auch in besonders schwerwiegenden Fällen bis zu 12 Monate dauern, die jedoch nicht fortwährend innerhalb von zwei Jahren genommen werden müssen.

Wer kann Kurzarbeit als CIGO beantragen?

Beantragen können eine Kurzarbeit als CIGO folgende Berufsgruppen:

  • industrielle Zweige wie Bergbau, Transport, Energie, Wasser, Gas, Produktion
  • Produktions- und Arbeitsgenossenschaften außer Genossenschaften gemäß dem Präsidialdekret 602/1970
  • Tabakunternehmen
  • Forst, Landwirtschaft, Viehzucht nur für Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen
  • Filmproduktion einschließlich Videotheken
  • Firmen der Olivenölgewinnung
  • Unternehmen, die Beton produzieren
  • Elektro- und Telefoniesparte
  • Eisenbahnunternehmen
  • Industrieunternehmen öffentlicher Körperschaften
  • Industrie- und Handwerksbauunternehmen
  • Steinmetze und Handwerksbetriebe, die Steinmaterialien verarbeiten  mit Ausnahme von Archäologen

CIGS – cassa integrazione straordinaria

Dieser Typ Kurzarbeit wird dann gewährt, wenn strukturelle Unternehmensereignisse auftreten, wobei jedoch nicht die gesamte Geschäftigkeit des Unternehmens beeinträchtigt sein darf.

Nach Einreichung des Antrags auf CIGS tritt die Kurzarbeit innerhalb von 30 Tagen ein. Es werden dem Arbeitnehmer 80 % seines üblichen Gehalts gezahlt.

Wer erhält CIGS?

Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern können CIGS beantragen. Dazu gehören insbesondere:

  • Bauunternehmen und verbundene Firmen
  • Handwerksbetriebe
  • Auftragnehmer von Restaurant- und Kantinendienstleister
  • Reinigungsdienstleister
  • Unternehmen in den Hilfssektoren von Eisenbahnunternehmen
  • Unternehmen der Autoproduktion oder -instandsetzung
  • Unternehmen für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Sicherheitsfirmen
  • Flughafen- und Luftverkehrsdienstleister
  • politische Parteien und Bewegungen
  • Tourismus- und Reiseunternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten

Dauer für die Gewährung von CIGS

CIGS kann je nach Grund der Beantragung in unterschiedlich langen Zeiträumen gewährt werden:

  1. Bei einer Unternehmenssanierung bis zu 12 Monaten
  2. Bei einer Reorganisation mit Interventions- und Investitionsplan bis zu 24 Monaten
  3. Bei einem Solidaritätsvertrag, wobei die Gesamtarbeitszeit des Unternehmens nicht mehr als um 60 % und beim einzelnen Arbeitnehmer nicht mehr als um 70 % reduziert wird bis zu 24 und 36 Monaten

CIGD – cassa integrazione in deroga

Der CIGD kommt dann zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer sonst keine Möglichkeit hat, Kurzarbeitergeld in Italien zu erhalten. Dies bedeutet, dass vor allem Arbeitnehmer Anspruch auf CIGD haben, die in Handwerksbetrieben oder Zuchtbetrieben tätig sind und die einen nachrangigen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Dazu zählen Arbeitnehmer, die eingestellt worden sind

  • wegen einer vorübergehenden Marktsituation
  • wegen nicht zuzurechnender, vorübergehender Ereignisse
  • wegen Unternehmenskrisen
  • wegen Restrukturierungs- und Organisierungsprozesse

Die Dauer des Bezugs von CIGD richtet sich nach den beiden anderen Arten von Kurzarbeit in Italien, maximal jedoch für 12 Monate.