Die Einreisebestimmungen nach Italien sind aktuell wie folgt geregelt:

Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 31.12.1957. Um nach Italien einreisen zu können, benötigen Erwachsene einen Reisepass der gültig oder höchstens seit einem Jahr ungültig ist. Dies geht auch zu den gleichen Bedingungen mit einem vorläufigen Reisepass oder einem Personalausweis.

Kinder können mit einem Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis oder einem vorläufigen Personalausweis einreisen, die gültig oder seit höchstens einem Jahr nicht mehr gültig sind. Seit 2007 ist eine Einreise nicht mehr möglich, wenn das Kind in den Reisepass der Eltern eingetragen ist oder einen Kinderausweis, der vor 2006 ausgestellt worden ist, besitzt. Jugendliche unter 15 Jahren, die allein einreisen möchten, brauchen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Bargeld im Wert von mehr als 10.000 Euro muss vor der Einreise nach Italien angemeldet werden.