Das Rauchen wird in Italien bald auch im Freien gesetzlich verboten werden. So sollen sich Raucher künftig keine Zigaretten und E-Zigaretten mehr im Freien in Restaurants und Bars, an Haltestellen von Bussen, Bahnen, Fähren und U-Bahnen mehr anzünden dürfen. Wer sich nicht an das Rauchverbot in Italien hält, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 275 Euro rechnen.

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Das gesetzliche Rauchverbot kommt

Aktuell liegt das Rauchverbot in Italien auch im Freien bereits im Entwurf vor. Dieses wurde von Gesundheitsexperten fertiggestellt und sieht unter anderem ein Rauchverbot an Tischen im Freien in Bars und Restaurants sowie an öffentlichen Haltestellen im Freien vor. Das Rauchverbot soll – wie Gesundheitsminister Orazio Schillaci im vergangenen Monat bereits angekündigt hatte – auch auf Vape-Produkte, Iqos und ähnliche erhitzbare Tabakprodukte ausgedehnt werden.

Raucherräume werden abgeschafft

Raucherräume in italienischen Flughäfen werden abgeschafft. Zudem soll künftig die Werbung für elektronische Zigaretten unterschiedlicher Art ebenso den gleichen strengen Beschränkungen unterliegen wie für herkömmliche Zigaretten.

Bußgeld bis zu 275 Euro

Wer gegen das neue Gesetz verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 275 Euro rechnen. Der Betrag kann um 50 % reduziert werden, wenn dieser innerhalb von 60 Tagen beglichen wird. Wer in Innenräumen mit dem Rauchen erwischt wird, dem droht die gleiche Strafe. Das Bußgeld wird vom Ordnungsamt oder von der Polizei verhängt.

Aktuell gilt Rauchverbot in Innenräumen

In Italien gilt aktuell noch ein Rauchverbot in Innenräumen. dazu gehören auch Bars und Restaurants. Vor zehn Jahren ist am 10. Januar 2005 das nach dem damaligen Gesundheitsminister benannte Sirchia-Gesetz in Kraft getreten, das das Rauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen verbietet.

1934 kam das erste Rauchverbot in Italien auf

Dieses Gesetz war jedoch nicht das erste Gesetz zum Thema Rauchen in Italien. Bereits 1934 wurde ein Rauchverbot mit dem Königlichen Erlass Nr. 2136 „Text der Gesetze zum Schutz und zur Unterstützung von Mutterschaft und Kindheit“ (Testo unico delle leggi sulla protezione e l’assistenza della maternità e dell’infanzia) erlassen. Darin wurde festgelegt, dass die Abgabe und der Verkauf von Tabak an Minderjährige unter 16 Jahren verboten sei. Im Jahr 1942 wurde erstmals mit dem Gesetz Nr. 907 der Schmuggel von Salz und Tabakwaren geregelt.

Werbungsverbot für Rauchwaren

Das Gesetz Nr. 165 von 1962 hingegen sah ein Verbot der Werbung für alle in- und ausländischen Raucherprodukte vor. Eine Neuerung des Gesetzes trat mit dem Gesetzesdekret Nr. 4 vom 10. Januar 1983 ein, was schließlich in das Gesetz Nr. 52 vom 22. Februar 1983 umgewandelt wurde. Ab Inkrafttreten des Gesetzes wurden die vorgesehenen Strafen aktualisiert.

1975 wurde an Nichtraucher gedacht

Für Nichtraucher wurde erst mit dem Gesetz Nr. 584 vom 11. November 1975 ein Rauchverbot an bestimmten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt. Jedoch waren die Örtlichkeiten, an denen in Italien nicht geraucht werden durfte noch begrenzt. Dazu zählten damals Krankenhäuser, Klassenzimmer, Kinos, Tanzsäle, Wartesäle an Bahnhöfen und Versammlungsräume.

Gesetze zum Passivrauchen in den 1990er Jahren

Mit der Gesetzesverordnung Nr. 626/1994 wurden auch Arbeitgeber in die Mangel genommen. Sie wurden verpflichtet, Arbeitnehmer gegenüber krebserregenden Stoffen, einschließlich Tabakrauch, zu schützen. Weitere Gesetze zum Passivrauchen folgten in Italien.

Das Tabakgesetz wird in Italien verschärft

Mit dem Gesetz Nr. 3 (Art. 51) aus dem Jahre 2003 wurde der Schutz der Gesundheit von Nichtrauchern ausgeweitet. Mit dem sogenannten Sirchia-Gesetz gab es nun ein Rauchverbot, das auf alle geschlossenen Räume ausgedehnt wurde bis auf eingerichtete Raucherräume und Privatwohnungen.

Tabakwaren müssen gekennzeichnet werden

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 184/2003 kam die Kennzeichnungspflicht für Tabakprodukte in Italien auf. So wurde der Höchstgehalt an Teer (10 mg/Zigarette), Nikotin (1 mg/Zigarette) und Kohlenmonoxid (10 mg/Zigarette) für Zigaretten festgelegt.

Des Weiteren wurde der Platz für Warnungen vor Gesundheitsrisiken auf den Zigarettenschachteln vergrößert.

Keine Abgabe von Zigaretten an Minderjährige

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 158 wurde 2012 das Verkaufsverbot von Zigaretten an Minderjährige unter 18 Jahren eingeführt. Damit wurde die seit 1934 geltende Altersgrenze von 16 Jahren auf 18 Jahre angehoben.