Schon 2011 wurde das Urteil gefällt. Jetzt entschied das Berufungsgericht in Turin, Italien, erneut, dass ein mittlerweile 2,5 Jahre altes Mädchen nicht zu seinen Eltern, 71 und 59 Jahre alt, zurück darf. Diese mussten sich dem Vorwurf stellen, ihre durch künstliche Befruchtung entstandene Tochter könne schon in jungen Jahren zum Waisen werden und davor müsse sie sich eventuell noch um ihre Eltern kümmern.